Bei einem abendlichen Rundgang auf dem Stiftungsgelände konnte dieses Pärchen entdeckt werden.
Im angelegten Teich der Stiftung sorgten sie für Nachwuchs, der Laich ist großzügig angelegt.
Der Grasfrosch (Rana temporaria)
Der Grasfrosch ist eine der bekanntesten heimischen Amphibienarten und ein typischer Frühlingsbote. Mit seiner bräunlichen bis olivgrünen Färbung, dunklen Flecken und kräftigen Sprungbeinen ist er gut an ein Leben im feuchten Umfeld angepasst.
Verbreitung & Lebensraum
Grasfrösche sind in fast ganz Europa verbreitet – von Irland bis Russland und von Südeuropa bis in den hohen Norden. In Deutschland sind sie nahezu überall anzutreffen, sogar in höheren Lagen bis 2.500 Meter. Als Lebensraum bevorzugen sie feuchte Wiesen, Wälder, Moore und naturnahe Gärten. Wichtig ist die Nähe zu einem Gewässer, in das sie zur Laichzeit zurückkehren.
Fortpflanzung
Im zeitigen Frühjahr – meist im März – beginnt die Laichzeit. Dann wandern die Frösche zu ihren Geburtsgewässern. Die Weibchen legen dort große Laichballen mit mehreren Hundert bis über 2.000 Eiern ab. Innerhalb weniger Wochen schlüpfen Kaulquappen, aus denen sich über den Sommer junge Frösche entwickeln.
Gefährdung & Schutz
Trotz ihrer weiten Verbreitung sind Grasfrösche bedroht – vor allem durch den Verlust geeigneter Lebensräume, Straßenverkehr während der Laichwanderung und Pestizide.
In Deutschland stehen Grasfrösche unter besonderem Schutz (Bundesnaturschutzgesetz) und sind nach Anhang V der FFH-Richtlinie geschützt. Zahlreiche Schutzmaßnahmen – wie Amphibienschutzzäune oder Biotopvernetzungen – helfen, die Population zu erhalten.
Quellenangaben:
1. Bundesamt für Naturschutz (BfN):
Artsteckbrief Rana temporaria
www.bfn.de
2. Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW):
Arteninformationen Amphibien – Grasfrosch
www.lubw.baden-wuerttemberg.de
3. NABU – Naturschutzbund Deutschland e. V.:
Steckbrief Grasfrosch: Lebensweise, Schutz, Gefährdung
www.nabu.de
4. Rote Liste der gefährdeten Arten Deutschlands (Amphibien):
Hrsg. Bundesamt für Naturschutz (BfN) – aktuelle Rote Liste
www.rote-liste-zentrum.de
5. FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU):
Anhang V – Geschützte Arten von gemeinschaftlichem Interesse
eur-lex.europa.eu